Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Zahlungs-, Veröffentlichungs-, und Geschäftsbedingungen
1 Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Firma Andreas Schwantner (oder nachfolgend auch kurz „Verlag“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Andreas Schwantner schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Firma Andreas Schwantner bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Firma Andreas Schwantner sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vermerkt.
2 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Verteilung etc.
2.1 Die Firma Andreas Schwantner ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). (Z.B. Druckereien, Grafiker, Fotografen, Journalisten, Verteilung etc. – nicht taxative Aufzählung)
2.2 Bei Verteilung von Zeitungen, Zeitschriften, kurz Druckwerken, durch Andreas Schwantner selbst oder durch beauftrage Drittfirmen, kann nie von einer 100%igen Zustellung ausgegangen werden. Die Kunden werden bei allfälliger Geltendmachung von Mängeln in der Durchführung an die durch Andreas Schwantner beauftragten Drittfirmen verwiesen und erklären hiermit dies zu akzeptieren. Für die Mindestverteilquote der vereinbarten Auflage wird auf Punkt 7. der AGB verwiesen, diese beträgt bei Verteilung durch Andreas Schwantner selbst mindestens 90 %, bei Verteilung durch beauftragte Dritte gelten deren AGBs.
3 Erteilung von Aufträgen
3.1 Die Erteilung von Aufträgen bedarf der Schriftform (zulässig sind auch Telefax oder E-Mail).
3.2 Zusatzvereinbarungen können nur schriftlich vereinbart werden, dazu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der Firma Andreas Schwantner. Mündliche Absprachen und Auskünfte, sind daher unverbindlich. Das gilt auch für das Abgehen von dem Erfordernis der Schriftform.
3.3 Der Auftraggeber hat sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif und die Höhe der anfallenden Abgaben vor Aufgabe des Inserats zu informieren. Diese werden auf Anfrage per Mail zugesandt. Nettopreise inkludiert zum Beispiel die Werbeabgaben, die Umsatzsteuer etc. NICHT.
3.4 Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate zu prüfen. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt der Anzeigen, Beilagen und anderen Sonderwerbeformen verantwortlich und bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sein Inserat – dies gilt sowohl für Wort als auch Bild – gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und nicht Rechte von Dritten verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag und dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus den erschienenen Anzeigen, Beilagen und anderen Sonderwerbeformen – dies gilt sowohl für Wort als auch Bild – begründen, schad- und klaglos zu halten, dies inkludiert auch alle anfallenden Verfahrenskosten. Der Auftraggeber leistet dem Verlag für alle entstandenen Nachteile vollen Kostenersatz sowie Abgeltung für Arbeitsaufwand. Dies gilt für alle Arten von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (unabhängig davon, ob diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder Mitbewerbern des Verlags geltend gemacht werden) – für Ansprüche aus der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, für Kosten der Veröffentlichung von gerichtlich aufgetragenen Gegendarstellungen, vorläufigen Mitteilungen und Urteilen, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen und Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer. Gerichtlich aufgetragene Veröffentlichungen werden nach dem jeweils gültigen Anzeigentarif verrechnet.
3.5 Der Verlag ist berechtigt, im Falle einer angedrohten Inanspruchnahme wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch ein Inserat oder eine Beilage den Namen und die Anschrift des Auftraggebers bzw. der zwischengeschalteten Agentur dem einen Anspruch Behauptenden bekannt zu geben.
3.6 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagenaufträge oder Aufträge für andere Sonderwerbeformen, auch einzelne Anzeigen in Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. davon Abstand zu nehmen. Im Fall von rechtlichen Komplikationen oder anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel bei Zahlungsverzug, kann der Verlag die Durchführung des Auftrages auch nach dessen Annahme ablehnen.
4 Abwicklung von Aufträgen
4.1 Der Auftrag zur Schaltung eines Werbeinserates wird vorbehaltlich des Erscheinens der Druckausgabe Seitens Andreas Schwantner angenommen. Eine Ausgabe kann dann entfallen, wenn eine wirtschaftliche Druckabwicklung und Verteilung nicht erfolgen kann. (= Wenn die verkauften Anzeigen nicht nicht die Mindestkosten decken). Der Auftrag verschiebt sich dann auf die nächste Ausgabe.
4.2 Auftragsänderungen können nur schriftlich vorgenommen werden. Deren Annahme muss von der Firma Andreas Schwantner schriftlich bestätigt werden.
4.3 Der Verlag ist berechtigt, die Texte nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen, Wortkürzungen, die nicht den Sinn der Anzeige entstellen, durchzuführen und das Zusammenziehen von Wörtern, die ungebräuchlich und sprachwidrig sind, abzulehnen.
4.4 Dem Auftraggeber obliegt die zeitgerechte und dem Verlag frei Haus gelieferte Bereitstellung aller für den Druck des Auftrages notwendigen Unterlagen und Prospektbeilagen. Der Verlag kann die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe des Auftrages nur gewährleisten, wenn vom Auftraggeber einwandfreie Druckunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Druckunterlagen müssen den Repro-Richtlinien für Zeitungsdruck der „Interessensgemeinschaft Austria Druckstandard Zeitungen“ und allenfalls gesondert definierten Richtlinien entsprechen.
4.5 Der Auftraggeber stimmt der Kennzeichnung von Einschaltungen als „entgeltliche Einschaltung“, „Werbung“, „Anzeige“ oder „Promotion“ durch den Verlag zu. Hierfür bedarf es keiner weiteren Rücksprache mit dem Auftraggeber. Falls der Verlag – auf Wunsch des Auftraggebers – eine solche Kennzeichnung unterlässt, haftet der Auftraggeber für alle dem Verlag daraus resultierenden Nachteile.
4.6 Probeabzüge werden gerne auf ausdrücklichen schriftliche Anforderung und gegen Kostenersatz hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung (innerhalb von 2 Werktagen) solcher Abzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Kosten für die Erstellung eines farbsimulierten Proofs trägt der Auftraggeber oder nach Vereinbarung Firma Andreas Schwantner. Beigestellte Probedrucke und Proofs, welche nicht auf Auflagenpapier oder mit simulierter Papierweiße sowie nicht mit angegebener Farbdichte, ohne simulierter Punktzunahme und Farbannahme des Zeitungsdrucks erstellt wurden, sind keine farbverbindliche Vorgabe. Die bereitgestellten Proofs und Probeabzüge werden nach den Standards der jeweiligen Druckereien erstellt.
4.7 Fünf Stück Belegexemplare werden gerne nach ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.
4.8 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen für den Verlag jedoch keine Verpflichtung dar, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich vereinbart und der Platzierungszuschlag verrechnet wird. Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik können vom Verlag nicht berücksichtigt werden.
4.9 Im Falle einer Verschiebung der Anzeige aus technischen Gründen – ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers – kann weder die Zahlung verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden.
4.10 Für beigestellte Beilagen und andere Sonderwerbeformen ist vorab ein Muster zur Prüfung an den Verlag zu übermitteln. Überlieferte Mengen werden, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers vernichtet. Bei Unterlieferung der vereinbarten Auflage wird sich der Verlag um eine rechtzeitige Information an den Auftraggeber bemühen, um eine Nachlieferung zu ermöglichen. Diese Information durch den Verlag kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Inhalt von Beilagen und anderen Sonderwerbeformen darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des Auftraggebers beziehen und darf keine Werbung Dritter enthalten.
5 Einwendungen gegen Einschaltungen
5.1 Allfällige Einwendungen gegen die Einschaltung haben schriftlich – postalisch per Einschreiben- innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
5.2 Druckfehler, die den Sinn eines Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber.
5.3 Farbabweichungen gegenüber dem Original müssen wir uns aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.
5.4 Die Verarbeitung von beigestellten Beilagen, Beiklebern und anderen Sonderwerbeformen erfolgt im Rahmen einer industriellen Fertigung und alle, durch den Standard der zur Verfügung stehenden Technik verursachten Toleranzen und Fehlquoten sind als verfahrensbedingt zu akzeptieren und können daher nicht Grund von Reklamationen sein.
6 Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Firma Andreas Schwantner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Andreas Schwantner weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Andreas Schwantner eine taugliche Sicherheit leistet;
b) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
6.2 Der Auftraggeber zahlt den vollen Inseratenwert, wenn das Storno nach dem in der Preisliste oder schriftliche vereinbarten gültigen Anzeigenschluss erfolgt. Storno kann nur schriftlich eingeschrieben per Brief und zusätzlich einer E-Mail erfolgen.
6.3 Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige / von Anzeigen bis 30 Kalendertage vor Anzeigenschluss der gebuchten Ausgabe(n) des Mediums werden 25 % des Anzeigenpreises für Satzkosten bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Rückzuvergütende Anzeigenbeträge werden um diese Gebühren gekürzt. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet.
7 Entgelte und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neu festgesetzten Preise sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.2 Der Verlag behält sich das Recht vor, für Sonderseiten, Sonderbeilagen und politische Werbungen besondere Preise festzusetzen.
7.3 Kosten, die aufgrund von erheblichen Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Daten jeglicher Art entstehen, ersetzt der Auftraggeber.
7.4 Falls der Verlag Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt ausgesetzt ist, hat der Verlag das Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Aufträge, wenn diese mit 75% Kalkulationsauflage erfüllt sind. Liegt die Erfüllung der Kalkulationsauflage unter 75% hat der Verlag ein Anrecht auf aliquote Bezahlung.
7.5 Nach Layout gestaltete Anzeigen, in denen vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden müssen und die dadurch bestellte Anzeigengröße überschreitet, werden nach tatsächlich erfolgter Abdruckhöhe verrechnet.
7.6 Der Verlag ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung oder einer Anzahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen und die Form der Sicherheitsleistung (z.B. Bankgarantie) zu bestimmen. Dies gilt auch für das Schalten von Anzeigen im Zuge einer Rahmenvereinbarung.
7.7 Aus Gründen der Umbruchtechnik verrechnet der Verlag dem Auftraggeber die gesamte Satzspiegelhöhe sofern die Höhe der gebuchten Anzeige mehr als 90% der aktuellen Spaltenhöhe ausmacht.
7.8 Eine allfällige Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern der Auftraggeber mit dem Verlag keine andere Vereinbarung getroffen hat.
7.9 Produktions-, Kreativ- und Fotokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.
8 Preisnachlässe
8.1 Der Anspruch auf Kundenrabatte und Boni setzt voraus, dass ein schriftlicher Anzeigenabschluss vorliegt und dieser bis zum jeweils gültigen Abschlusstermin beziehungsweise spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Anzeigenabschlüsse können rückwirkend nicht anerkannt werden.
8.2 Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren des Auftraggebers verfällt der Rabatt- beziehungsweise Bonusanspruch, sofern das dafür erforderliche Inseratenvolumen nicht bezahlt ist.
8.3 Sämtliche Sonderkonditionen, Rabatte und Boni bemessen sich ausschließlich am tatsächlichen Umsatz.
8.4 Rabatte und Boni können bei entsprechendem Einvernehmen sofort bei Rechnungslegung oder nach Ablauf des Rabattschluss- respektive Bonusschlusszeitraumes gewährt werden.
8.5 Rabattendabrechnungen sind vom Auftraggeber beim Verlag spätestens 3 Monate nach Ablauf des Rabattschlussrespektive Bonusschlusszeitraumes zu fordern.
8.6 Der Verlag behält sich das Recht vor, bei zu hoch gewährten Rabatten oder Boni, nach Ablauf des Rabattschluss- respektive Bonusschlusszeitraumes, den fehlenden Betrag nachzufakturieren.
8.7 Über gewährte Rabatte hat der Kunde stillschweigen zu bewahren. (Siehe weiter unten Vertragsstrafen)
8.8 Bei rabattierten Buchungen im Paket, z.B. Buchung von rabattierten Anzeigen in mehreren Ausgaben, bewirkt die Kündigung von Anzeigen aus diesem Paket eine rückwirkende Aufhebung des Rabattes auf bereits getätigte Anzeigen aus diesem Paket, der Differenzbetrag auf den Listenpreis ist vom Kunden an den Verlag auf Verlangen des Verlages zu entrichten. (Beispiel: Es wird ein Rabatt für die Buchung von 4 Anzeigen gewährt (nenne wir es Bündelrabatt), 3 Anzeigen erscheinen, 4. Anzeige wird storniert, gewährter Rabatte für 3 bereits Anzeigen sind dem Verlag nachzuzahlen und zu überweisen.)
8.9 Bei Nichterscheinen von Zeitungsausgaben aus wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Gründen, (Die Beurteilung ob eine Verschiebung oder Streichung eienr Auflage gerechtfertigt oder nötig ist obliegt nur dem Herausgeber!) verschieben sich die im Paket gebuchten Anzeigen um eine Nummer auf die nächste erscheinende Ausgabe. Die in rabattierten Paketen gebuchten Anzeigen können auch ohne Angaben von Gründen vom Verlag reduziert werden. Beispiel: 4 Anzeigen werden in 4 Ausgaben gebucht, nur 3 Ausgaben im Jahr erscheinen. Der Vertrag bleibt aufrecht, die Anzeige wird in der nächsten, falls erscheinenden Ausgabe, zum selben Preis, abgedruckt. Der Verlag kann auch die nichterschienen Anzeigen aufgrund von Druckausfall aus dem gebuchten Paket streichen. Der Paketpreis wird bei Streichung von Anzeigen durch den Verlag anteilig verringert und der Vertrag bleibt dadurch aufrecht. Zb 4 Anzeigen werden im Jahr gebucht, eine Zeitungsausgabe entfällt = nur z.B. 3 Ausgaben werden gedruckt, so sind in diesem Jahr auch nur 3 Anzeigen zu bezahlen.
9 Rechnungslegung
9.1 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass dem Verlag der Zahlungseingang spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.
9.2 Im Falle des Zahlungsverzuges respektive der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers stellt der Verlag die gesamte aushaftende Forderung, inklusive aller Nebenkosten und alle seit Beginn des konkreten Auftrags gewährten Nachlässe – dies sind zum Beispiel: Skonti, Boni, Rabatte, Provisionen – fällig.
9.3 Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnungen (per E-Mail) zu. Soweit das für seinen Vorsteuerabzug erforderlich ist, wird er dem Verlag unaufgefordert seine UID bekannt geben.
10 Einwendungen gegen Rechnungen
10.1 Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen 1 Wochen nach Rechnungserhalt beim Verlag geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.
11 Zahlungsverzug und Inkasso
11.1 Im Falle des Zahlungsverzuges bezahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten per anno über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank.
11.2 Der Verlag ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/ Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zum Zweck der Eintreibung an entsprechend konzessionierte Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 16 BWG abzutreten.
11.3 Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
12 Haftung
12.1 Soweit eine Haftung des Verlags gemäß dem Auftrag, nach diesen Geschäftsbedingungen oder den allgemeinen Rechtsvorschriften in Betracht kommt, ist sie auf Fälle erweislich groben Verschuldens eingeschränkt.
12.2 Für zur Verfügung gestellte Daten jeglicher Art haftet der Verlag nicht.
12.3 Weiters haftet der Verlag nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserats an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler entstehen.
12.4 Eine Haftung des Verlags für Nachteile durch unchiffriertes Erscheinen einer als Chiffreanzeige beauftragten Einschaltung ist jedenfalls ausgeschlossen.
12.5 Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13 Anzuwendendes Recht
13.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Firma Andreas Schwantner und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist Wien.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Firma Andreas Schwantner und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Firma Andreas Schwantner sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Firma Andreas Schwantner berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15 Chiffrebriefe
15.1 Der Verlag übernimmt keine eingeschriebenen Chiffrebriefe. Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Einsendungen. Eingelangte Chiffrebriefe werden vier Wochen aufbewahrt. Die nach dieser Zeitspanne nicht abgeholten Zuschriften werden vernichtet. Für die Weiterleitung von Chiffrebriefen behält sich der Verlag vor, dem Auftraggeber die angefallenen Kosten weiterzuverrechnen.
16 Einsendung von Artikel, Fotos etc
16.1 Mit der Zusendung (Übergabe, Erlaubnis zur Verwendung, etc-) von Artikel, Fotos, etc. an die Redaktion per Post, Boten, Elektronisch per Mail. etc stimmt der Zusender der kostenlosen Veröffentlichung in Print und Web zu. Der Zusender bestätigt, dass er der Urheber ist und oder die nötigen Rechte zur kostenlosen Veröffentlichung eingeholt hat. Er bestätigt, bei Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte und aller Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem von ihm eingesandten (übergebenen, bereitgestellten,..) Materialien die Redaktion schadlos zu halten und die Kosten alle Rechtsangelegenheiten und etwaige Strafen zu übernehmen!
17 Vertragsstrafe bei Weitergabe von Endpreisen – Vertraulichkeitsklausel
17.1 Vom Kunden durch den Verlag angeboten Preise unterliegen der Vertraulichkeit. Es ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Höhe der Preise in jedweder Form außerhalb der geschäftlichen Beziehung zum Verlag Andreas Schwantner sprachlich, schriftlich, elektronisch etc an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder sich im Gespräch mit Dritten darauf zu beziehen. Für den Fall des Nichteinhaltens der Vertraulichkeit wird vom Kunden eine Vertragsstrafe pro Verletzung der Vereinbarung in der Höhe von 1000 Euro, in Worten Tausend Euro, zu zahlen an Andreas Schwantner, akzeptiert.
Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Andreas Schwantner die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post der Firma Andreas Schwantner und seiner Kooperationspartn